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Mit dem Hund auf Auslandsreise
Wer eine Auslandsreise mit seinem Hund plant, muß sich frühzeitig mit den geltenden Einreisebestimmungen
des jeweiligen Urlaubslandes vertraut machen, damit das gemeinsame Urlaubsvergnügen nicht schon an der
Landesgrenze ein jähes Ende findet.
In allen europäischen Ländern (Ausnahme GUS) ist eine Tollwut-Schutzimpfung gesetzlich vorgeschrieben.
Diese muß in der Regel mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate
(Türkei, Restjugoslawien, Kroatien, Slowenien: 6 Monate) zurückliegen.
In einigen Ländern muß bei der Einreise ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das erst
unmittelbar vor Reiseantritt ausgestellt sein darf.
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