Grenzpapiere für Hunde und Katzen

 

Mit dem Hund auf Auslandsreise

Wer eine Auslandsreise mit seinem Hund plant, muß sich frühzeitig mit den geltenden Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes vertraut machen, damit das gemeinsame Urlaubsvergnügen nicht schon an der Landesgrenze ein jähes Ende findet.

In allen europäischen Ländern (Ausnahme GUS) ist eine Tollwut-Schutzimpfung gesetzlich vorgeschrieben.
Diese muß in der Regel mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate (Türkei, Restjugoslawien, Kroatien, Slowenien: 6 Monate) zurückliegen.
In einigen Ländern muß bei der Einreise ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das erst unmittelbar vor Reiseantritt ausgestellt sein darf.

 

* Eintragungen im internationalen Impfpass 
4 vom Tierarzt 
8 vom Amtstierarzt

 

Tollwut-Impfzeugnis

Gesundheitszeugnis
nicht älter als
 
erforderlich
Impfung vor
mindestens
(Tage)
mindestens
(Monate)
Belgien

4

30 12 -
Bulgarien

4

30 12 14 Tage
Dänemark  *10)

4

30 12 -
Finnland

4

- 12 -
Frankreich  1) 7) 10)

4

30 12 -
Griechenland  *

4

15 12 8  10 Tage
Großbritannien  7) 9)

4

215 - 8    2 Tage
Irland

6 Monate Quarantäne und Einfuhrgenehmigung 8)

Italien  11)

4

20 11 4  30 Tage
Kroatien *

4

15 6 4  30 Tage
Luxemburg

4

30 12 -
Niederlande  10)

4

30 12 -
Norwegen Spezielle Vorschriften, Info von norwegischen Vertretungen

Tollwut-Impfzeugnis

Gesundheitszeugnis
nicht älter als
 
erforderlich
Impfung vor
mindestens
(Tage)
mindestens
(Monate)
Österreich 4 30 12 -
Polen  * 4 30 12 8    3 Tage
Portugal  * 4 30 12 1-2 Tage
Rumänien * 4 30    12 3) 8   10 Tage
Rußland  *) - - - 8    3 Tage
Schweden Genehmigung erforderlich. Info von den schwed. Vertretungen
Schweiz  * 4 30 12 30 Tage
Spanien 4 30 12 4  10 Tage
Türkei  6) 4 15 12 12 Mon.
Ungarn  * 4) 10) 11) 4 30 - 8   8 Tage
 

Stand: Mai 2001
(Quelle: Fressnapf-Journal, Mai 2002)

  1. Einreise von Tieren jünger als drei Monate nur mit Einfuhrerlaubnis.

  2. zusätzliche Impfung gegen verschiedene Erreger erforderlich

  3. bei Katzen 6 Monate

  4. Hunde: Impfung gegen Staupe

  5. bei Aufenthalt über 1 Monat: Einfuhrbewilligung

  6. Abstammungsurkunde erforderlich. Dokumente möglichst ins Türkische übersetzt.

  7. Mikrochip-Implantat nötig

  8. Ausgenommen sind aus Großbritannien eingeführte Tiere, die die gültigen britischen Einfuhrbestimmungen erfüllen.

  9. Bei Einreise über ein Nicht-EU-Land muss sie mindestens 30 Tage alt sein.

  10. Beschränkungen für Kampfhunderassen soweit bekannt

  11. Leine und Maulkorb für Hunde mitzuführen.


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